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   BFH, 08.05.1984 - VII K 2/82   

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https://dejure.org/1984,4152
BFH, 08.05.1984 - VII K 2/82 (https://dejure.org/1984,4152)
BFH, Entscheidung vom 08.05.1984 - VII K 2/82 (https://dejure.org/1984,4152)
BFH, Entscheidung vom 08. Mai 1984 - VII K 2/82 (https://dejure.org/1984,4152)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GZT ATV 3b, Tarifst. 84.52 A, B

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 141, 96
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 02.06.1992 - VII K 2/91

    Verbindliche Zolltarifauskunft über ein Stereo-Baustein-Set

    Bei Anwendung von AV 3 b ist zu beachten, daß das Merkmal, das den Charakter einer Ware bestimmt, je nach deren Art verschieden ist; in Betracht kommen - allgemein - etwa Art und Beschaffenheit der Bestandteile, ihr Umfang, Gewicht, Wert, ihre Menge oder Bedeutung in bezug auf die Verwendung der Ware (ErlHS, a. a. O., Rz. 19.0; wegen sonstiger Kriterien Senat, Urteil vom 8. Mai 1984 VII K 2/82, BFHE 141, 96, 99).
  • FG Hamburg, 19.09.2012 - 4 K 288/09

    Zoll - Gemeinsamer Zolltarif: Einreihung von Spielfiguren

    Bietet ein Bestandteil die Möglichkeit der Verwendung losgelöst von den anderen Bestandteilen und sprechen die Umstände des Einzelfalls dafür, dass diese Verwendungsmöglichkeit genutzt wird, so kann sich daraus ergeben, dass dieser Bestandteil charakterbestimmend ist; diese Schlussfolgerung wird in der Regel dann gerechtfertigt sein, wenn keine Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass auch die anderen Bestandteile oder einer davon isoliert genutzt werden oder wenn deren isolierte Nutzung in ihrer Bedeutung erheblich hinter der des anderen Bestandteils zurückbleibt (vgl. BFH, Urteil vom 08.05.1984, VII K 2/82, in: juris, dort: Rn. 21).
  • BFH, 27.06.1989 - VII R 90/88

    Vorliegen eines charakterbestimmenden Teils eines Spinnstofferzeugnisses

    Das FG ist von einem zutreffenden Normverständnis ausgegangen (vgl. zu den bei Heranziehung von ATV 3b zu berücksichtigenden Merkmalen und Umständen Senat, Urteil vom 8. Mai 1984 VII K 2/82, BFHE 141, 96, 99).
  • BFH, 28.04.1992 - VII K 7/91

    Verbindliche Zolltarifauskunft über rahmenlose Bilderrahmen

    Die Bewertung nach diesen Merkmalen hat zum Ziel, den Bestandteil zu ermitteln, dessen Bedeutung bei der gemeinsamen Verwendung der Bestandteile - eine separate Verwendung der einzelnen Teile kommt hier nach den Umständen nicht in Betracht - überwiegt (Senat, Urteil vom 8. Mai 1984 VII K 2/82, BFHE 141, 96, 99).
  • FG Hamburg, 19.09.2012 - 4 K 39/12

    Zoll - Gemeinsamer Zolltarif: Verbindliche Zolltarifauskunft für Spielfigur

    Bietet ein Bestandteil die Möglichkeit der Verwendung losgelöst von den anderen Bestandteilen und sprechen die Umstände des Einzelfalls dafür, dass diese Verwendungsmöglichkeit genutzt wird, so kann sich daraus ergeben, dass dieser Bestandteil charakterbestimmend ist; diese Schlussfolgerung wird in der Regel dann gerechtfertigt sein, wenn keine Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass auch die anderen Bestandteile oder einer davon isoliert genutzt werden kann oder wenn deren isolierte Nutzung in ihrer Bedeutung erheblich hinter der des anderen Bestandteils zurückbleibt (vgl. BFH, Urteil vom 08.05.1984, VII K 2/82, in: juris, dort: Rn. 21).
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